
Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Beschäftigter bei den gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BKK, IKK) endet automatisch mit dem Ende der Versicherungspflicht. Die Versicherten können jedoch eine freiwillige Weiterversicherung beantragen. Voraussetzung dafür ist: Sie waren in den letzten 5 Jah...
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